Warnblinkleuchten mit GGVS-/ADR-Zulassung zur Absicherung von Unfallstellen und Pannenfahrzeugen. Diese Warnblinkleuchten sind nach Paragraph 53a StVZO für Fahrzeuge mit mehr als 2.8 t zulässigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Die Leuchten sind auch zur Absicherung von GGVS-Fahrzeugen einsetzbar, mit Ausnahme der Zone 1 und Zone 0. Die Leuchten
zeichnen sich durch hohe Standsicherheit und einfachste Handhabung aus. Die Batterien sind nicht im Lieferumfang enthalten.
Lieferumfang:
- 1 Stück Warnblinkleuchte ohne Batterien